Freie Gärten
Interessenten ist es nicht gestattet ohne Begleitung des Vorstands oder einem Vereinsmitglied das Areal zu betreten. Wir bitten Sie höflich dies zu respektieren und danken Ihnen für Ihr Verständniss.
Das Areal umfasst 119 Parzellen. Es gibt immer wieder freie Gärten. Gemäss den Statuten müssen die Gärten bis am 30. Juni schriftlich gekündigt werden und anschliessend vom Vorstand weiter vermittelt.
Der Verkehrswert für das Häuschen und andere Bauten - z.B. Werkzeug-Schopf - sowie Pflanzen, Sträuchern und Bäume wird von der vereinseigenen Schatzungskommision ermittelt und in einem Schatzungsbericht festgehalten. Der Bericht steht ernsthaften Interessenten zur Verfügung. Die Uebernahme und der Preis von Mobilien wird von den Parteien direkt vereinbart.
Die Parzelle muss vor einem Pächterwechsel in den reglementskonformen Zustand gebracht werden.
Folgende Gärten können vermittelt werden:
Name | Geändert am | |
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Freie Gärten Lettenmatt | 17.04.2021 12:12 |